1. Anwendungsbereich, Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von JURA SPRINT, einem Angebot von Dr. Daniel Schumann, Eschersheimer Landstraße 42, 60322 Frankfurt am Main (nachfolgend „JURA SPRINT“), gelten für alle auf der Website (www.jurasprint.de, nachfolgend „Website“) angebotenen Dienstleistungen und in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Verträge mit einem Verbraucher gemäß § 13 BGB oder Unternehmer gemäß § 14 BGB (beide nachfolgend „Kunde“, gemeinsam mit JURA SPRINT auch „Parteien“). Verbraucher gemäß § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer gemäß § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsart, Vertragsschluss, Zustellungen
Bei allen auf der Website angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Dienste höherer Art im Rahmen eines Dienstvertrages gemäß § 611 BGB. Ein Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich eine Vertragspartei (JURA SPRINT) zur Leistung eines bestimmten höheren Dienstes und die andere Vertragspartei (Kunde) zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Der genaue Leistungsgegenstand wird unter Ziffer 3 näher beschrieben.
Alle auf der Website angebotenen Dienstleistungen stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar (sog. invitatio ad offerendum). Die Abgabe eines rechtlichen Vertragsangebots durch den Kunden erfolgt erst im Rahmen des Checkout-Prozesses mit Beginn des Bezahlvorgangs in Form der Weiterleitung zum jeweiligen Zahlungsdienstleister (siehe Ziffer 5). Die Annahme des Vertragsangebots steht grundsätzlich im Ermessen von JURA SPRINT und erfolgt regelmäßig automatisiert mit der erfolgreichen Bezahlung und dem erfolgreichen Abschluss des Checkout-Prozesses. Der Vertragsschluss wird dem Kunden auf der Website angezeigt und ihm zusätzlich per E-Mail mitgeteilt. Wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist (siehe Ziffer 5), widerspricht JURA SPRINT dem Abschluss etwaiger neuer Vertragsverhältnisse.
Der Vertragstext wird von JURA SPRINT gespeichert und dem Kunden nach Vertragsschluss per E-Mail zugeschickt. Der Kunde verspricht, dass seine im Rahmen des Checkout-Prozesses angegebene E-Mail Adresse korrekt und sein E-Mail Postfach empfangs- und zustellungsbereit ist. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, Änderungen bzgl. seiner E-Mail Adresse unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, JURA SPRINT mitzuteilen und sein E-Mail Postfach stets empfangs- und zustellungsbereit zu halten. Sofern E-Mails von JURA SPRINT nicht zugestellt werden können, obliegt dem Kunden der Nachweis, dass er seine vorgenannten Pflichten erfüllt hat.
3. Leistungsgegenstand, Leistungserbringung, Verfügbarkeit, Fälligkeit
JURA SPRINT bietet auf der Website voraufgezeichnete Online-Videokurse zu bestimmten Rechtsgebieten und Rechtsthemen an („Crashkurse“), die der Kunde anschauen kann (sog. “Video-On-Demand”-Streaming). Hierfür ist eine Internetverbindung und ein entsprechendes Endgerät erforderlich. Die Verantwortung, Beschaffung und Kostentragung hierfür obliegen allein dem Kunden. Die Kursinhalte sind auf der jeweiligen Kursseite ausführlich beschrieben. Die konkrete Leistungspflicht von JURA SPRINT ist die Bereitstellung eines Zugangs für den Kunden zu dem vertraglich vereinbarten Crashkurs für die jeweilige Vertragsdauer (siehe Ziffer 4). Eine etwaige Lernkontrolle durch JURA SPRINT kann weder technisch, noch tatsächlich vorgenommen werden und erfolgt deshalb auch ausdrücklich nicht. JURA SPRINT behält sich das Recht vor, die Inhalte der Crashkurse in angemessenem Umfang jederzeit thematisch anzupassen und diese insbesondere zu aktualisieren (§ 327f BGB).
Der Kunde wird nach Vertragsschluss automatisch für den bestellten Crashkurs freigeschaltet. Dieser Vorgang dauert für gewöhnlich wenige Minuten; JURA SPRINT bemüht sich, technische Verzögerungen zu kurz wie möglich zu halten. Der Kunde kann auf den bestellten Crashkurs nach der Freischaltung über sein Mitgliedskonto zugreifen (siehe Ziffer 6). Voraussetzung ist neben einer Internetverbindung, dass der Kunde auf der Website in sein Mitgliedskonto eingeloggt ist.
Alle angebotenen Dienstleistungen beschränken sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland; außerhalb Deutschlands ist ein Zugriff auf das Mitgliedskonto sowie die Crashkurse nicht möglich. Die Verfügbarkeit der Website sowie der Crashkurse ist von verschiedenen externen Faktoren abhängig, auf die JURA SPRINT keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für die Bildqualität, die insbesondere von der Internetverbindung des Kunden abhängig ist und daher je nach Internetdienstanbieter und Endgerät des Kunden variieren kann. JURA SPRINT kann somit keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeitsrate und/oder Bildqualität geben.
Die Pflicht von JURA SPRINT zur Dienst- bzw. Leistungserbringung wird abweichend von § 327b BGB erst nach erfolgreicher Zahlung der vollständigen Vergütung bzw. der ersten Zahlung fällig (siehe Ziffer 5).
4. Vertragsdauer, Kündigung
Bei der Vertragsdauer ist wie folgt zu differenzieren:
- Einzelkurse: Bei der Bestellung von Einzelkursen beträgt die Vertragsdauer 1 Jahr ab Vertragsschluss. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht, sodass das Vertragsverhältnis automatisch durch Zeitablauf endet gemäß § 620 Abs. 1 BGB. Aufgrund der zeitlichen Befristung des Vertragsverhältnisses besteht für keine der Parteien ein Recht zur ordentlichen Kündigung. JURA SPRINT gewährt dem Kunden freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf die als Einzelkurse bestellten Crashkurse unbegrenzten Zugang, d.h. auch nach Ablauf des Vertragsverhältnisses kann der Kunde weiterhin hierauf zugreifen, jedoch höchstens so lange, wie JURA SPRINT existiert, d.h. seine Dienstleistungen anbietet.
- Pakete mit Fixlaufzeit: Die Vertragsdauer beträgt 1 Jahr ab Vertragsschluss. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht, sodass das Vertragsverhältnis automatisch durch Zeitablauf endet gemäß § 620 Abs. 1 BGB. Aufgrund der zeitlichen Befristung des Vertragsverhältnisses besteht für keine der Parteien ein Recht zur ordentlichen Kündigung.
- Pakete mit Mindestlaufzeit: Die Vertragsdauer entspricht der jeweils angegebenen Mindestlaufzeit nach Wahl des Kunden. Grundsätzlich beträgt diese somit 1 Jahr ab Vertragsschluss, bei dem sog. „Ersti-Deal“ 6 Monate ab Vertragsschluss und bei den Paketen mit dem Zusatz „Flex“ 1 Monat ab Vertragsschluss. Nach Ablauf der Vertragsdauer verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils monatlich, bis es vom Kunden oder von JURA SPRINT gekündigt wird. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und kann von dem Kunden über das Kündigungsformular auf der Website erklärt werden oder per E-Mail an kontakt@jurasprint.de. Die ordentliche Kündigung kann von den Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen ausgesprochen werden und wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam, mithin zum Ende der jeweiligen Vertragsdauer (insbesondere unter Beachtung der „Mindestlaufzeit“), es sei denn, es wird ausdrücklich ein späteres Datum angegeben.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für die Parteien in allen Fällen unberührt. JURA SPRINT hat das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn der Kunde (i) im Falle einer Einmalzahlung 14 Tage in Zahlungsverzug ist oder (ii) im Falle mehrerer Zahlungen mit drei Zahlungen in Verzug ist. Im Falle einer außerordentlichen fristlosen Kündigung hat JURA SPRINT das Recht, alle ausstehenden Zahlungen als Schadensersatz geltend zu machen (§ 314 Abs. 4 BGB). Der Kunde wird über die drohende außerordentliche fristlose Kündigung und den Schadenersatzanspruch per E-Mail informiert.
5. Preise, Zahlung, Fälligkeit
Alle auf der Website angegebenen Preise sind Endpreise. Alle auf der Website angebotenen Dienstleistungen sind umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 21a bb UStG.
Die Zahlung der Vergütung ist grundsätzlich nur elektronisch mittels PayPal oder Stripe möglich (nachfolgend „Zahlungsdienstleister“). Im Checkout-Prozess wird der Kunde auf die Webseite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters weitergeleitet, der den Kunden zur Bestätigung der Zahlungsanweisung auffordert und anschließend die Zahlungstransaktion einleitet und durchführt.
Die Zahlungspflicht des Kunden ist abweichend von § 614 BGB grundsätzlich sofort nach Vertragsschluss fällig. Bei den Einzelkursen und den Paketen mit Fixlaufzeit ist somit der komplette Betrag sofort fällig. Bei den Paketen mit Mindestlaufzeit ist die erste Zahlung sofort fällig. Alle weiteren Zahlungen (“Verlängerungszahlungen”) sind jeweils genau einen Monat später fällig. Sofern eine Verlängerungszahlung aus einem Grund fehlschlägt, den der Kunde zu vertreten hat (z.B. keine ausreichende Deckung, abgelaufenes Zahlungsmittel oder Kündigung der Abbuchungsvereinbarung), hat JURA SPRINT das Recht, den Zugang zu den Crashkursen unverzüglich zu sperren, bis die ausstehende Zahlung geleistet wurde. Der Kunde wird über die fehlgeschlagene Zahlung und die drohende Sperrung per E-Mail informiert.
6. Mitgliedskonto, Kursbewertung
Im Zuge des Checkout-Prozesses wird für den Kunden automatisch ein Mitgliedskonto erstellt und ihm werden die Zugangsdaten per E-Mail zugeschickt. Die Erstellung eines Mitgliedskontos ist technisch erforderlich, damit der Kunde auf die Crashkurse zugreifen kann. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses (siehe Ziffer 4) und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden das Mitgliedskonto und sämtliche in diesem Zusammenhang angefallenen Daten des Kunden ohne Vorankündigung zur Wahrung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben unverzüglich und unwiderruflich gelöscht. Weitere Informationen zum Datenumgang sind in der Datenschutzerklärung enthalten. JURA SPRINT behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Mitgliedskonto und sämtliche in diesem Zusammenhang angefallenen Daten des Kunden in folgenden Fällen ebenfalls ohne Vorankündigung unwiderruflich zu löschen:
- technische Fehlfunktionen,
- irrtümlich aufgegebene Bestellungen oder
- missbräuchliches Verhalten des Kunden.
Der Kunde kann den bestellten Crashkurs bewerten („Kurs bewerten“). Mit der Abgabe der Bewertung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit einer Veröffentlichung der Bewertung, auch auszugsweise, einverstanden. Ein Recht oder Anspruch auf die Veröffentlichung besteht für den Kunden jedoch nicht.
7. Haftung, Schadensersatz, Widerrufsrecht
JURA SPRINT übernimmt keine Haftung oder Garantie dafür, dass der Kunde mit den angebotenen Dienstleistungen irgendeine Prüfung besteht und/oder hierbei eine bestimmte Punktzahl erreicht.
Für Ansprüche des Kunden aufgrund von Schäden, die durch JURA SPRINT selbst, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, besteht nur eine unbeschränkte Haftung
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), aufgrund leichter Fahrlässigkeit von JURA SPRINT selbst, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Hinsichtlich des Widerrufsrechts gelten die in der Widerrufsbelehrung gemachten Angaben.
8. Urheberrecht, Vertragsstrafe
Die Crashkurse bzw. voraufgezeichneten Videos sowie die downloadbaren Materialien (z.B. Begleitskripte, Folien, Teilnahmezertifikate etc.) unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Eine Anfertigung von Mitschnitten und/oder Kopien jeglicher Art ist nicht gestattet, auch nicht für den Privatgebrauch. Es ist ausdrücklich untersagt, die Crashkurse bzw. voraufgezeichneten Videos, die downloadbaren Materialien und/oder die Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben, zu verbreiten, öffentlich- und/oder allgemein zugänglich zu machen.
Sofern der Kunde hiergegen schuldhaft verstößt, ganz gleich ob fahrlässig oder vorsätzlich, führt dies zu einer Vertragsstrafe von 5.000,- € für jeden Verstoß, sofort fällig ab dem ersten Tag nach der jeweiligen Tathandlung.
9. Streitbeilegung, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. JURA SPRINT ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit sämtlichen auf dieser Website angebotenen Dienstleistungen und abgeschlossenen Verträgen ist das für Frankfurt am Main, Deutschland, sachlich zuständige Gericht, wenn
- der Kunde Unternehmer gemäß § 14 BGB ist,
- er keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat,
- seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder
- sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein und/oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt (Salvatorische Klausel).
Stand: 1. November 2025