Die fünf Freunde Erna, Marie-Luise, Klaus, Otto und Waldemar haben in einer Tippgemeinschaft zusammen Lotto gespielt und jede Woche dieselben Zahlen getippt. Als Waldemar eines Tages vergisst, den Lottoschein auszufüllen und abzugeben, werden tatsächlich einige der getippten Zahlen gezogen.
Die Firma Milupa brachte gegen Ende der 1970er Jahre einen zuckerhaltigen Kindertee in kleinen Nuckelflaschen auf den Markt. Das Dauernuckeln führte jedoch zu starkem Kariesbefall und einer Klageflut. Im Milupa-Urteil verschärfte der BGH die Grundsätze der Produkthaftung erheblich.
Die in der Region Heilbronn-Franken ansässige Firma D. & Söhne KG kaufte im Jahr 1969 für ihre Blechfertigungsanlage eine Reinigungsmaschine. Aufgrund eines defekten Schwimmerschalters brannte kurze Zeit später nicht nur die gesamte Maschine, sondern auch ein Teil der Werkshalle ab.
Der 61-jährige Kläger fand nach der Rückkehr aus seinem Urlaub zwei Kündigungsschreiben in seinem Briefkasten. Da er zwei separate Kündigungsschutzklagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhob, mussten die Arbeitsgerichte über deren Zulässigkeit entscheiden.
Die 14-jährige Edith besuchte gemeinsam mit ihrer Mutter eine Supermarktfiliale. Dabei rutschte sie auf einem Gemüseblatt aus und stürzte zu Boden. Die Supermarktbetreiberin weigerte sich, ihr Schmerzensgeld i.H.v. 10.000 DM und Schadensersatz zu zahlen.
Barbara Emme („Emmely“) arbeitete seit mehr als 31 Jahren als Kassiererin. Im Jahr 2008 wurde sie von der Supermarktkette Kaiser‘s Tengelmann fristlos entlassen, weil sie zwei Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 EUR entwendet haben soll. Das BAG erklärte die Kündigung später für unwirksam.