In der Nacht zum 13. Februar 1999 verblutete der 28-jährige Asylbewerber Farid Guendoul im Hausflur eines Mehrfamilienhauses in der brandenburgischen Kleinstadt Guben — auf der Flucht vor einer Gruppe Rechtsextremer. Juristisch ging es um die Frage, ob ein erfolgsqualifizierter Versuch möglich ist.
Die Angeklagte A stopfte Frau B im Streit zwei Hände voll mit Sand in den Mund. Als diese daraufhin bewusstlos zusammenbrach, glaubte A, sie getötet zu haben. Die vermeintliche Leiche versenkte A sodann in einer Jauchegrube. Ein tödlicher Irrtum: Denn B war tatsächlich nur bewusstlos und ertrank!
K und J wollten ihren Bekannten M ausrauben. Zunächst versuchten sie, ihn mit dem Schlag eines Sandsacks zu betäuben. Als dies misslang, würgten sie ihn brutal mit einem Lederriemen bis zur Bewusstlosigkeit. Es kam wie es kommen musste: M verstarb, was K und J eigentlich gar nicht wollten.
Die verheiratete Maria Anna R wurde von einem anderen Mann schwanger. Aus Angst vor der Reaktion ihres Vaters sowie vor der öffentlichen Missachtung als “uneheliche Mutter” beschloss sie, das Baby unmittelbar nach der Geburt zu töten. Ihren Plan setzte sie gemeinsam mit ihrer Schwester in die Tat um.
Im Jahr 2002 kam es im brandenburgischen Potzlow zu einem ultra-brutalen Mord an dem damals 16-jährigen Schüler Marinus Schöberl durch drei Neonazis. Der 17-jährige Haupttäter Marcel tötete Marinus beim Randsteinbeißen mittels Bordsteinkick wie in dem US-Film “American History X”.
Anfang der 1970er Jahre lernte der spätere Angeklagte Fred Gaster die vier Jahre jüngere Heidrun T. kennen. Er behauptete, ein Bewohner des Sterns Sirius zu sein und ihr ein besseres Leben verschaffen zu können. Dafür müsse sie nur ihren Körper “transformieren” – mittels Föhns in der Badewanne.





