Ex-Bundeskanzler Gerhard SchröderZum Fall
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Bundestagsauflösung

Gerhard Schröder stand mächtig unter Druck, nachdem die SPD bei der Landtagswahl 2005 in ihrem einstigen Stammland NRW abstürzte und gegen die CDU verlor. Noch am Wahlabend erklärte er, möglichst schnell Neuwahlen herbeizuführen. Dafür werde er im Bundestag absichtlich die Vertrauensfrage verlieren.

NPD-Funktionäre (Quelle: IMAGO / Kai Horstmann)Zum Fall
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Die NPD-Verbotsverfahren

Zweimal wurde versucht, die rechtsextreme NPD zu verbieten. Zweimal blieben die entsprechenden Verbotsanträge erfolglos. Aber der Reihe nach: am 30. Januar 2001 stellte die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) einen Verbotsantrag nach Art. 21 Abs. 2 GG.

Die Angeklagten im Strafprozess der Lebach-Morde (Quelle: IMAGO / Ferdinand Hartung)Zum Fall
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Das Lebach-Urteil

Im Jahr 1969 überfielen drei Männer ein Munitionsdepot der Bundeswehr und töteten dabei vier Soldaten. Das ZDF wollte später einen Fernsehfilm über den Fall ausstrahlen, aber ein Verurteilter sah sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt und zog gegen die Ausstrahlung bis vor das BVerfG.

Die BundesnotbremseZum Fall
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Die Bundesnotbremse

Im April 2021 verabschiedete der Deutsche Bundestag zur Eindämmung der Corona-Pandemie die sog. Bundesnotbremse. Dabei handelte es sich um weitreichende Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, die automatisch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 in Kraft traten.

Aufmarsch zum 30. Todestag von Rudolf Heß (Quelle: IMAGO / Christian Mang)Zum Fall
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Die Wunsiedel-Entscheidung

Der NPD-Politiker Jürgen Rieger organisierte in Wunsiedel jährlich stattfindende Rudolf-Heß-Gedenkmärsche. Nach einer Änderung des StGB im Jahr 2005, verbot die Stadt den Aufmarsch wegen Volksverhetzung. Rieger ging gerichtlich dagegen vor und berief sich auf seine Meinungsfreiheit.

Die Pipeline-EntscheidungZum Fall
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Die Pipeline-Entscheidung

Die Klägerin beantragte im Jahr 1976 die Baugenehmigung für die Errichtung einer Lagerhalle. Weil dahinter eine Ölpipeline verlief, machte ihr das Baumt zur Auflage, die Pipeline feuerbeständig zu ummanteln. Die Klägerin versuchte, die Auflage isoliert anzufechten.