Großdemo bei Brokdorf (Quelle: IMAGO / Klaus Rose)
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Der Brokdorf-Beschluss

Zwei Bürgerinitiativen wollen gegen den Bau des Kernkraftwerks Brokdorf demonstrieren, obwohl der zuständige Landrat dies per Allgemeinverfügung verboten hat. Die Bürgerinitiativen klagen sich zunächst erfolglos durch drei Instanzen und obsiegen erst vier Jahre später vor dem BVerfG.

Mephisto-Theaterstück (Quelle: IMAGO / SOPA Images)
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Die Mephisto-Entscheidung

Der Schriftsteller Klaus Mann schrieb in seinem Roman “Mephisto” über einen Schauspieler, der während der NS-Zeit mit den Machthabern paktierte, um seine Karriere zu fördern. Das Pikante: die Romanfigur entsprach in zahlreichen Einzelheiten dem existierenden Schauspieler Gustaf Gründgens.

Reiten im Walde
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Reiten im Walde

R war Vorsitzender einer Reitervereinigung in Aachen. Anfang des Jahres 1975 trat das Landschaftsgesetz NRW in Kraft. Danach war das Reiten im Walde grundsätzlich erlaubt. Als aber zwei Grundstückseigentümer das Reiten auf ihren Privatwegen im Wald verboten, ging R gerichtlich dagegen vor.

Die Bundestagsauflösung
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Bundestagsauflösung

Gerhard Schröder stand mächtig unter Druck, nachdem die SPD bei der Landtagswahl 2005 in ihrem einstigen Stammland NRW abstürzte und gegen die CDU verlor. Noch am Wahlabend erklärte er, möglichst schnell Neuwahlen herbeizuführen. Dafür werde er im Bundestag absichtlich die Vertrauensfrage verlieren.

NPD-Funktionäre (Quelle: IMAGO / Kai Horstmann)
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Die NPD-Verbotsverfahren

Zweimal wurde versucht, die rechtsextreme NPD zu verbieten. Zweimal blieben die entsprechenden Verbotsanträge erfolglos. Aber der Reihe nach: am 30. Januar 2001 stellte die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) einen Verbotsantrag nach Art. 21 Abs. 2 GG.

Die Angeklagten in der Saarbrücker Congresshalle im Jahr 1970 (Quelle: IMAGO / Ferdinand Hartung)
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Das Lebach-Urteil

Im Jahr 1969 überfielen drei Männer ein Munitionsdepot der Bundeswehr und töteten dabei vier Soldaten. Das ZDF wollte später einen Fernsehfilm über den Fall ausstrahlen, aber ein Verurteilter sah sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt und zog gegen die Ausstrahlung bis vor das BVerfG.