Der Badewannen-FallZum Fall
Strafrecht

Der Badewannen-Fall

Die verheiratete Maria Anna R wurde von einem anderen Mann schwanger. Aus Angst vor der Reaktion ihres Vaters sowie vor der öffentlichen Missachtung als “uneheliche Mutter” beschloss sie, das Baby unmittelbar nach der Geburt zu töten. Ihren Plan setzte sie gemeinsam mit ihrer Schwester in die Tat um.

Der Bonifatius-FallZum Fall
Zivilrecht

Der Bonifatius-Fall

Pfarrer P wollte dem Bonifatius-Verein seine Wertpapiere im Wert von 71.020 Mark schenken. Er übergab die Papiere deshalb einem Boten. Anschließend setze er seine Schwester S als Alleinerbin ein. Nach seinem Tod verlangte S als “wahre” Eigentümerin die Herausgabe der Wertpapiere.

Die BundestagsauflösungZum Fall
Öffentliches Recht

Bundestagsauflösung

Gerhard Schröder stand mächtig unter Druck, nachdem die SPD bei der Landtagswahl 2005 in ihrem einstigen Stammland NRW abstürzte und gegen die CDU verlor. Noch am Wahlabend erklärte er, möglichst schnell Neuwahlen herbeizuführen. Dafür werde er im Bundestag absichtlich die Vertrauensfrage verlieren.

Der Schweinetrog-FallZum Fall
Strafrecht

Der Schweinetrog-Fall

Im Jahr 2002 kam es im brandenburgischen Potzlow zu einem ultra-brutalen Mord an dem damals 16-jährigen Schüler Marinus Schöberl durch drei Neonazis. Der 17-jährige Haupttäter Marcel tötete Marinus beim Randsteinbeißen mittels Bordsteinkick wie in dem US-Film “American History X”.

Der Lotterie-FallZum Fall
Zivilrecht

Der Lotterie-Fall

Die fünf Freunde Erna, Marie-Luise, Klaus, Otto und Waldemar haben in einer Tippgemeinschaft zusammen Lotto gespielt und jede Woche dieselben Zahlen getippt. Als Waldemar eines Tages vergisst, den Lottoschein auszufüllen und abzugeben, werden tatsächlich einige der getippten Zahlen gezogen.

NPD-Funktionäre (Quelle: IMAGO / Kai Horstmann)Zum Fall
Öffentliches Recht

Die NPD-Verbotsverfahren

Zweimal wurde versucht, die rechtsextreme NPD zu verbieten. Zweimal blieben die entsprechenden Verbotsanträge erfolglos. Aber der Reihe nach: am 30. Januar 2001 stellte die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) einen Verbotsantrag nach Art. 21 Abs. 2 GG.