K und J wollten ihren Bekannten M ausrauben. Zunächst versuchten sie, ihn mit dem Schlag eines Sandsacks zu betäuben. Als dies misslang, würgten sie ihn brutal mit einem Lederriemen bis zur Bewusstlosigkeit. Es kam wie es kommen musste: M verstarb, was K und J eigentlich gar nicht wollten.
Der adelige Z versprach dem A die Übereignung eines Hausgrundstücks. Eine notarielle Beurkundung dieses Schenkungsversprechens lehnte Z jedoch mehrfach mit der Begründung ab, ein solch formaler Akt sei unnötig. Er sei “von Adel” und sein “Edelmannswort” sei genauso gut wie ein Vertrag.
R war Vorsitzender einer Reitervereinigung in Aachen. Anfang des Jahres 1975 trat das Landschaftsgesetz NRW in Kraft. Danach war das Reiten im Walde grundsätzlich erlaubt. Als aber zwei Grundstückseigentümer das Reiten auf ihren Privatwegen im Wald verboten, ging R gerichtlich dagegen vor.
Die verheiratete Maria Anna R wurde von einem anderen Mann schwanger. Aus Angst vor der Reaktion ihres Vaters sowie vor der öffentlichen Missachtung als “uneheliche Mutter” beschloss sie, das Baby unmittelbar nach der Geburt zu töten. Ihren Plan setzte sie gemeinsam mit ihrer Schwester in die Tat um.
Pfarrer P wollte dem Bonifatius-Verein seine Wertpapiere im Wert von 71.020 Mark schenken. Er übergab die Papiere deshalb einem Boten. Anschließend setze er seine Schwester S als Alleinerbin ein. Nach seinem Tod verlangte S als “wahre” Eigentümerin die Herausgabe der Wertpapiere.
Gerhard Schröder stand mächtig unter Druck, nachdem die SPD bei der Landtagswahl 2005 in ihrem einstigen Stammland NRW abstürzte und gegen die CDU verlor. Noch am Wahlabend erklärte er, möglichst schnell Neuwahlen herbeizuführen. Dafür werde er im Bundestag absichtlich die Vertrauensfrage verlieren.