Zwei Bürgerinitiativen wollen gegen den Bau des Kernkraftwerks Brokdorf demonstrieren, obwohl der zuständige Landrat dies per Allgemeinverfügung verboten hat. Die Bürgerinitiativen klagen sich zunächst erfolglos durch drei Instanzen und obsiegen erst vier Jahre später vor dem BVerfG.
R und S leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Eines Tages setzt S heimlich die Pille ab, um R durch ein Kind dauerhaft an sich zu binden. Die Anwälte von R raten ihm, S auf Schadensersatz für die Unterhaltszahlungen zu verklagen, obwohl die Klage aussichtslos ist.
Die Angeklagte A stopfte Frau B im Streit zwei Hände voll mit Sand in den Mund. Als diese daraufhin bewusstlos zusammenbrach, glaubte A, sie getötet zu haben. Die vermeintliche Leiche versenkte A sodann in einer Jauchegrube. Ein tödlicher Irrtum: Denn B war tatsächlich nur bewusstlos und ertrank!
Der Schriftsteller Klaus Mann schrieb in seinem Roman “Mephisto” über einen Schauspieler, der während der NS-Zeit mit den Machthabern paktierte, um seine Karriere zu fördern. Das Pikante: die Romanfigur entsprach in zahlreichen Einzelheiten dem existierenden Schauspieler Gustaf Gründgens.
K und J wollten ihren Bekannten M ausrauben. Zunächst versuchten sie, ihn mit dem Schlag eines Sandsacks zu betäuben. Als dies misslang, würgten sie ihn brutal mit einem Lederriemen bis zur Bewusstlosigkeit. Es kam wie es kommen musste: M verstarb, was K und J eigentlich gar nicht wollten.
Der adelige Z versprach dem A die Übereignung eines Hausgrundstücks. Eine notarielle Beurkundung dieses Schenkungsversprechens lehnte Z jedoch mehrfach mit der Begründung ab, ein solch formaler Akt sei unnötig. Er sei “von Adel” und sein “Edelmannswort” sei genauso gut wie ein Vertrag.





