Der Fräsmaschinen-Fall
Zivilrecht

Der Fräsmaschinen-Fall

Eine Fräsmaschine wird dreimal weiterveräußert, obwohl diese unter Eigentumsvorbehalt steht. Der BGH hat in dieser bis heute prägenden Entscheidung des Sachenrechts die Voraussetzungen eines gutgläubigen Erwerbs nach § 934 Alt. 1 BGB grundlegend klargestellt.

Hetzjagd in Guben
Strafrecht

Hetzjagd in Guben

In der Nacht zum 13. Februar 1999 verblutete der 28-jährige Asylbewerber Farid Guendoul im Hausflur eines Mehrfamilienhauses in der brandenburgischen Kleinstadt Guben — auf der Flucht vor einer Gruppe Rechtsextremer. Juristisch ging es um die Frage, ob ein erfolgsqualifizierter Versuch möglich ist.

Der Brokdorf-Beschluss
Öffentliches Recht

Der Brokdorf-Beschluss

Zwei Bürgerinitiativen wollen gegen den Bau des Kernkraftwerks Brokdorf demonstrieren, obwohl der zuständige Landrat dies per Allgemeinverfügung verboten hat. Die Bürgerinitiativen klagen sich zunächst erfolglos durch drei Instanzen und obsiegen erst vier Jahre später vor dem BVerfG.

Der Pillen-Fall
Zivilrecht

Der Pillen-Fall

R und S leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Eines Tages setzt S heimlich die Pille ab, um R durch ein Kind dauerhaft an sich zu binden. Die Anwälte von R raten ihm, S auf Schadensersatz für die Unterhaltszahlungen zu verklagen, obwohl die Klage aussichtslos ist.

Der Jauchegruben-Fall
Strafrecht

Der Jauchegruben-Fall

Die Angeklagte A stopfte Frau B im Streit zwei Hände voll mit Sand in den Mund. Als diese daraufhin bewusstlos zusammenbrach, glaubte A, sie getötet zu haben. Die vermeintliche Leiche versenkte A sodann in einer Jauchegrube. Ein tödlicher Irrtum: Denn B war tatsächlich nur bewusstlos und ertrank!

Die Mephisto-Entscheidung
Öffentliches Recht

Die Mephisto-Entscheidung

Der Schriftsteller Klaus Mann schrieb in seinem Roman “Mephisto” über einen Schauspieler, der während der NS-Zeit mit den Machthabern paktierte, um seine Karriere zu fördern. Das Pikante: die Romanfigur entsprach in zahlreichen Einzelheiten dem existierenden Schauspieler Gustaf Gründgens.