Der NPD-Politiker Jürgen Rieger organisierte in Wunsiedel jährlich stattfindende Rudolf-Heß-Gedenkmärsche. Nach einer Änderung des StGB im Jahr 2005, verbot die Stadt den Aufmarsch wegen Volksverhetzung. Rieger ging gerichtlich dagegen vor und berief sich auf seine Meinungsfreiheit.
Der 61-jährige Kläger fand nach der Rückkehr aus seinem Urlaub zwei Kündigungsschreiben in seinem Briefkasten. Da er zwei separate Kündigungsschutzklagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhob, mussten die Arbeitsgerichte über deren Zulässigkeit entscheiden.
Nachdem der Jurastudent Magnus Gäfgen den 11-jährigen Jakob von Metzler im September 2002 entführt hatte und seinen Aufenthaltsort nicht preisgab, wies der stv. Polizeipräsident Wolfgang Daschner den Beamten E. an, Gäfgen unter Zufügung von Schmerzen erneut zu vernehmen.
Die Klägerin beantragte im Jahr 1976 die Baugenehmigung für die Errichtung einer Lagerhalle. Weil dahinter eine Ölpipeline verlief, machte ihr das Baumt zur Auflage, die Pipeline feuerbeständig zu ummanteln. Die Klägerin versuchte, die Auflage isoliert anzufechten.
Die 14-jährige Edith besuchte gemeinsam mit ihrer Mutter eine Supermarktfiliale. Dabei rutschte sie auf einem Gemüseblatt aus und stürzte zu Boden. Die Supermarktbetreiberin weigerte sich, ihr Schmerzensgeld i.H.v. 10.000 DM und Schadensersatz zu zahlen.
Im Jahr 2016 verstarb eine schwer misshandelte Frau aufgrund stumpfer Gewalteinwirkungen in einem Krankenhaus. Ins Visier der Ermittler gerieten schnell Wilfried und Angelika W., mit denen die Frau seit längerer Zeit gemeinsam in einem Haus in Höxter-Bosseborn lebte.
Der Roman „Josefine Mutzenbacher“ beschreibt die sexuellen Erlebnisse aus der Kindheit einer Wiener Prostituierten. Aufgrund der detaillierten Schilderungen und dem kindlichen Alter der Protagonistin ist der Roman äußerst umstritten und war mehr als 50 Jahre in Deutschland indiziert.
Barbara Emme („Emmely“) arbeitete seit mehr als 31 Jahren als Kassiererin. Im Jahr 2008 wurde sie von der Supermarktkette Kaiser‘s Tengelmann fristlos entlassen, weil sie zwei Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 EUR entwendet haben soll. Das BAG erklärte die Kündigung später für unwirksam.
Die für ihren Jähzorn bekannte Angeklagte A schlug der Geschädigten K eines Tages mit einem Hammer mehrfach auf den Kopf. Dabei geriet sie in einen Rauschzustand, ergriff ein Bergmannsbeil und tötete K schließlich mit insgesamt mehr als 30 Schlägen.