Die Angeklagte A stopfte Frau B im Streit zwei Hände voll mit Sand in den Mund. Als diese daraufhin bewusstlos zusammenbrach, glaubte A, sie getötet zu haben. Die vermeintliche Leiche versenkte A sodann in einer Jauchegrube. Ein tödlicher Irrtum: Denn B war tatsächlich nur bewusstlos und ertrank!
Der Schriftsteller Klaus Mann schrieb in seinem Roman “Mephisto” über einen Schauspieler, der während der NS-Zeit mit den Machthabern paktierte, um seine Karriere zu fördern. Das Pikante: die Romanfigur entsprach in zahlreichen Einzelheiten dem existierenden Schauspieler Gustaf Gründgens.
K und J wollten ihren Bekannten M ausrauben. Zunächst versuchten sie, ihn mit dem Schlag eines Sandsacks zu betäuben. Als dies misslang, würgten sie ihn brutal mit einem Lederriemen bis zur Bewusstlosigkeit. Es kam wie es kommen musste: M verstarb, was K und J eigentlich gar nicht wollten.
Der adelige Z versprach dem A die Übereignung eines Hausgrundstücks. Eine notarielle Beurkundung dieses Schenkungsversprechens lehnte Z jedoch mehrfach mit der Begründung ab, ein solch formaler Akt sei unnötig. Er sei “von Adel” und sein “Edelmannswort” sei genauso gut wie ein Vertrag.
R war Vorsitzender einer Reitervereinigung in Aachen. Anfang des Jahres 1975 trat das Landschaftsgesetz NRW in Kraft. Danach war das Reiten im Walde grundsätzlich erlaubt. Als aber zwei Grundstückseigentümer das Reiten auf ihren Privatwegen im Wald verboten, ging R gerichtlich dagegen vor.
Die verheiratete Maria Anna R wurde von einem anderen Mann schwanger. Aus Angst vor der Reaktion ihres Vaters sowie vor der öffentlichen Missachtung als “uneheliche Mutter” beschloss sie, das Baby unmittelbar nach der Geburt zu töten. Ihren Plan setzte sie gemeinsam mit ihrer Schwester in die Tat um.





