Der adelige Z versprach dem A die Übereignung eines Hausgrundstücks. Eine notarielle Beurkundung dieses Schenkungsversprechens lehnte Z jedoch mehrfach mit der Begründung ab, ein solch formaler Akt sei unnötig. Er sei “von Adel” und sein “Edelmannswort” sei genauso gut wie ein Vertrag.
Pfarrer P wollte dem Bonifatius-Verein seine Wertpapiere im Wert von 71.020 Mark schenken. Er übergab die Papiere deshalb einem Boten. Anschließend setze er seine Schwester S als Alleinerbin ein. Nach seinem Tod verlangte S als “wahre” Eigentümerin die Herausgabe der Wertpapiere.
Die fünf Freunde Erna, Marie-Luise, Klaus, Otto und Waldemar haben in einer Tippgemeinschaft zusammen Lotto gespielt und jede Woche dieselben Zahlen getippt. Als Waldemar eines Tages vergisst, den Lottoschein auszufüllen und abzugeben, werden tatsächlich einige der getippten Zahlen gezogen.
Die Firma Milupa brachte gegen Ende der 1970er Jahre einen zuckerhaltigen Kindertee in kleinen Nuckelflaschen auf den Markt. Das Dauernuckeln führte jedoch zu starkem Kariesbefall und einer Klageflut. Im Milupa-Urteil verschärfte der BGH die Grundsätze der Produkthaftung erheblich.
Die in der Region Heilbronn-Franken ansässige Firma D. & Söhne KG kaufte im Jahr 1969 für ihre Blechfertigungsanlage eine Reinigungsmaschine. Aufgrund eines defekten Schwimmerschalters brannte kurze Zeit später nicht nur die gesamte Maschine, sondern auch ein Teil der Werkshalle ab.
Der 61-jährige Kläger fand nach der Rückkehr aus seinem Urlaub zwei Kündigungsschreiben in seinem Briefkasten. Da er zwei separate Kündigungsschutzklagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhob, mussten die Arbeitsgerichte über deren Zulässigkeit entscheiden.