Der 61-jährige Kläger fand nach der Rückkehr aus seinem Urlaub zwei Kündigungsschreiben in seinem Briefkasten. Da er zwei separate Kündigungsschutzklagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhob, mussten die Arbeitsgerichte über deren Zulässigkeit entscheiden.
Die fünf Freunde Erna, Marie-Luise, Klaus, Otto und Waldemar haben in einer Tippgemeinschaft zusammen Lotto gespielt und jede Woche dieselben Zahlen getippt. Als Waldemar eines Tages vergisst, den Lottoschein auszufüllen und abzugeben, werden tatsächlich einige der getippten Zahlen gezogen.
Der adelige Z versprach dem A die Übereignung eines Hausgrundstücks. Eine notarielle Beurkundung dieses Schenkungsversprechens lehnte Z jedoch mehrfach mit der Begründung ab, ein solch formaler Akt sei unnötig. Er sei “von Adel” und sein “Edelmannswort” sei genauso gut wie ein Vertrag.
Die Firma Milupa brachte gegen Ende der 1970er Jahre einen zuckerhaltigen Kindertee in kleinen Nuckelflaschen auf den Markt. Das Dauernuckeln führte jedoch zu starkem Kariesbefall und einer Klageflut. Im Milupa-Urteil verschärfte der BGH die Grundsätze der Produkthaftung erheblich.
Barbara Emme („Emmely“) arbeitete seit mehr als 31 Jahren als Kassiererin. Im Jahr 2008 wurde sie von der Supermarktkette Kaiser‘s Tengelmann fristlos entlassen, weil sie zwei Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 EUR entwendet haben soll. Das BAG erklärte die Kündigung später für unwirksam.




