Der 61-jährige Kläger fand nach der Rückkehr aus seinem Urlaub zwei Kündigungsschreiben in seinem Briefkasten. Da er zwei separate Kündigungsschutzklagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhob, mussten die Arbeitsgerichte über deren Zulässigkeit entscheiden.
Der 17-jährige Werner Otto flog im Jahr 1968 an Bord einer Lufthansa-Maschine als “blinder Passagier” nach New York. Nachdem ihm die Einreise in die USA verweigert wurde, flog ihn die Lufthansa wieder zurück nach Deutschland und verlangte die Erstattung der Flugkosten.
Die Firma Milupa brachte gegen Ende der 1970er Jahre einen zuckerhaltigen Kindertee in kleinen Nuckelflaschen auf den Markt. Das Dauernuckeln führte jedoch zu starkem Kariesbefall und einer Klageflut. Im Milupa-Urteil verschärfte der BGH die Grundsätze der Produkthaftung erheblich.
Der adelige Z versprach dem A die Übereignung eines Hausgrundstücks. Eine notarielle Beurkundung dieses Schenkungsversprechens lehnte Z jedoch mehrfach mit der Begründung ab, ein solch formaler Akt sei unnötig. Er sei “von Adel” und sein “Edelmannswort” sei genauso gut wie ein Vertrag.
Der Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen in Millionen von Diesel-Fahrzeugen hat den guten Ruf der deutschen Automobilindustrie nachhaltig beschädigt. Der BGH hat klargestellt, dass es sich dabei um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gehandelt hat.




