Der Jungbullen-Fall
Zivilrecht

Der Jungbullen-Fall

Der Dieb D stahl dem Landwirt Theodor zwei Rinder („Jungbullen“) und verkaufte sie für 1701 DM an den gutgläubigen Wurstfabrikanten Wilhelm. Dieser ging davon aus, dass D rechtmäßiger Eigentümer sei.