Die NPD-Verbotsverfahren
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Die NPD-Verbotsverfahren

Zweimal wurde versucht, die rechtsextreme NPD zu verbieten. Zweimal blieben die entsprechenden Verbotsanträge erfolglos. Aber der Reihe nach: am 30. Januar 2001 stellte die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) einen Verbotsantrag nach Art. 21 Abs. 2 GG.

Das Lebach-Urteil
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Das Lebach-Urteil

Im Jahr 1969 überfielen drei Männer ein Munitionsdepot der Bundeswehr und töteten dabei vier Soldaten. Das ZDF wollte später einen Fernsehfilm über den Fall ausstrahlen, aber ein Verurteilter sah sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt und zog gegen die Ausstrahlung bis vor das BVerfG.

Die Bundesnotbremse
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Die Bundesnotbremse

Im April 2021 verabschiedete der Deutsche Bundestag zur Eindämmung der Corona-Pandemie die sog. Bundesnotbremse. Dabei handelte es sich um weitreichende Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, die automatisch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 in Kraft traten.

Die Wunsiedel-Entscheidung
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Die Wunsiedel-Entscheidung

Der NPD-Politiker Jürgen Rieger organisierte in Wunsiedel jährlich stattfindende Rudolf-Heß-Gedenkmärsche. Nach einer Änderung des StGB im Jahr 2005, verbot die Stadt den Aufmarsch wegen Volksverhetzung. Rieger ging gerichtlich dagegen vor und berief sich auf seine Meinungsfreiheit.

Die Pipeline-Entscheidung
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Die Pipeline-Entscheidung

Die Klägerin beantragte im Jahr 1976 die Baugenehmigung für die Errichtung einer Lagerhalle. Weil dahinter eine Ölpipeline verlief, machte ihr das Bauamt zur Auflage, die Pipeline feuerbeständig zu ummanteln. Die Klägerin versuchte, die Auflage isoliert anzufechten.

Josephine Mutzenbacher
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Josefine Mutzenbacher

Der Roman „Josefine Mutzenbacher“ beschreibt die sexuellen Erlebnisse aus der Kindheit einer Wiener Prostituierten. Aufgrund der detaillierten Schilderungen und dem kindlichen Alter der Protagonistin ist der Roman bis heute äußerst umstritten und war mehr als 50 Jahre in Deutschland indiziert.