Der Badewannen-Fall
Strafrecht

Der Badewannen-Fall

Die verheiratete Maria Anna R wurde von einem anderen Mann schwanger. Aus Angst vor der Reaktion ihres Vaters sowie vor der öffentlichen Missachtung als “uneheliche Mutter” beschloss sie, das Baby unmittelbar nach der Geburt zu töten. Ihren Plan setzte sie gemeinsam mit ihrer Schwester in die Tat um.

Das Lüth-Urteil
Öffentliches Recht

Das Lüth-Urteil

Erich Lüth war Ende der 1940er Jahre Leiter der staatlichen Pressestelle der Hansestadt Hamburg und Vorsitzender des Presseklubs. Als der Film „Unsterbliche Geliebte“ des “Jud Süß” Regisseurs Veit Harlan erschien, rief Lüth zum Boykott auf.

Kündigung im Urlaub
Zivilrecht

Kündigung im Urlaub

Der 61-jährige Kläger fand nach der Rückkehr aus seinem Urlaub zwei Kündigungsschreiben in seinem Briefkasten. Da er zwei separate Kündigungsschutzklagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhob, mussten die Arbeitsgerichte über deren Zulässigkeit entscheiden.

Mephisto-Theaterstück (Quelle: IMAGO / SOPA Images)
Öffentliches Recht

Die Mephisto-Entscheidung

Der Schriftsteller Klaus Mann schrieb in seinem Roman “Mephisto” über einen Schauspieler, der während der NS-Zeit mit den Machthabern paktierte, um seine Karriere zu fördern. Das Pikante: die Romanfigur entsprach in zahlreichen Einzelheiten dem existierenden Schauspieler Gustaf Gründgens.

Der Schweinetrog-Fall
Strafrecht

Der Schweinetrog-Fall

Im Jahr 2002 kam es im brandenburgischen Potzlow zu einem ultra-brutalen Mord an dem damals 16-jährigen Schüler Marinus Schöberl durch drei Neonazis. Der 17-jährige Haupttäter Marcel tötete Marinus beim Randsteinbeißen mittels Bordsteinkick wie in dem US-Film “American History X”.

Gil Ofarim (Quelle: IMAGO / STAR-MEDIA)
Strafrecht

Gil Ofarims Lügen-Video

Der Sänger Gil Ofarim postete im Oktober 2021 ein Video auf Instagram, dass “viral” ging und den Auftakt einer mehr als 2-jährigen Lügengeschichte bildete. Dabei wurde der gute Ruf des Luxushotels “The Westin” in Leipzig und des Hotelmanagers Markus W. nahezu vollständig ruiniert.