Das Horrorhaus von Höxter
Strafrecht

Das Horrorhaus von Höxter

Im Jahr 2016 verstarb eine schwer misshandelte Frau aufgrund stumpfer Gewalteinwirkungen in einem Krankenhaus. Ins Visier der Ermittler gerieten schnell Wilfried W. und Angelika W., mit denen die Frau seit längerer Zeit gemeinsam in einem Haus in Höxter-Bosseborn lebte.

Mephisto-Theaterstück (Quelle: IMAGO / SOPA Images)
Öffentliches Recht

Die Mephisto-Entscheidung

Der Schriftsteller Klaus Mann schrieb in seinem Roman “Mephisto” über einen Schauspieler, der während der NS-Zeit mit den Machthabern paktierte, um seine Karriere zu fördern. Das Pikante: die Romanfigur entsprach in zahlreichen Einzelheiten dem existierenden Schauspieler Gustaf Gründgens.

Jörg Kachelmann (Quelle: IMAGO / STAR-MEDIA)
Strafrecht

Der Kachelmann-Prozess

Anfang 2010 erschütterte die Festnahme des prominenten ARD-Wettermoderators Jörg Kachelmann die Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft Mannheim warf ihm vor, eine seiner damaligen Geliebten, die Radiomoderatorin Claudia D., mit einem Messer vergewaltigt zu haben.

Der Lederriemen-Fall
Strafrecht

Der Lederriemen-Fall

K und J wollten ihren Bekannten M ausrauben. Zunächst versuchten sie, ihn mit dem Schlag eines Sandsacks zu betäuben. Als dies misslang, würgten sie ihn brutal mit einem Lederriemen bis zur Bewusstlosigkeit. Es kam wie es kommen musste: M verstarb, was K und J eigentlich gar nicht wollten.

Der Lotterie-Fall
Zivilrecht

Der Lotterie-Fall

Die fünf Freunde Erna, Marie-Luise, Klaus, Otto und Waldemar haben in einer Tippgemeinschaft zusammen Lotto gespielt und jede Woche dieselben Zahlen getippt. Als Waldemar eines Tages vergisst, den Lottoschein auszufüllen und abzugeben, werden tatsächlich einige der getippten Zahlen gezogen.

Das Lebach-Urteil
Öffentliches Recht

Das Lebach-Urteil

Im Jahr 1969 überfielen drei Männer ein Munitionsdepot der Bundeswehr und töteten dabei vier Soldaten. Das ZDF wollte später einen Fernsehfilm über den Fall ausstrahlen, aber ein Verurteilter sah sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt und zog gegen die Ausstrahlung bis vor das BVerfG.