Der Apotheker Karl-Heinz beantragte eine Betriebserlaubnis zur Eröffnung einer Apotheke im bayerischen Traunreut. Als ihm die Regierung von Oberbayern dies versagte, zog er vor das BVerfG.
Barbara, Peter und Michael lebten in einem „neurotischen“ Dreier-Beziehungsverhältnis, welches von Irrglauben und Mythen geprägt war. Mit der Zeit gelang es Peter und Barbara dem naiven Michael vorzugaukeln, dass ein „Katzenkönig“ existiere.
Die verheiratete Maria Anna R wurde von einem anderen Mann schwanger. Aus Angst vor der Reaktion ihres Vaters sowie vor der öffentlichen Missachtung als “uneheliche Mutter” beschloss sie, das Baby unmittelbar nach der Geburt zu töten. Ihren Plan setzte sie gemeinsam mit ihrer Schwester in die Tat um.
Der Dieb D stahl dem Landwirt Theodor zwei Rinder („Jungbullen“) und verkaufte sie für 1701 DM an den gutgläubigen Wurstfabrikanten Wilhelm. Dieser ging davon aus, dass D rechtmäßiger Eigentümer sei.
Die Firma Milupa brachte gegen Ende der 1970er Jahre einen zuckerhaltigen Kindertee in kleinen Nuckelflaschen auf den Markt. Das Dauernuckeln führte jedoch zu starkem Kariesbefall und einer Klageflut. Im Milupa-Urteil verschärfte der BGH die Grundsätze der Produkthaftung erheblich.
K und J wollten ihren Bekannten M ausrauben. Zunächst versuchten sie, ihn mit dem Schlag eines Sandsacks zu betäuben. Als dies misslang, würgten sie ihn brutal mit einem Lederriemen bis zur Bewusstlosigkeit. Es kam wie es kommen musste: M verstarb, was K und J eigentlich gar nicht wollten.





