Das Milupa-Urteil
Zivilrecht

Das Milupa-Urteil

Die Firma Milupa brachte gegen Ende der 1970er Jahre einen zuckerhaltigen Kindertee in kleinen Nuckelflaschen auf den Markt. Das Dauernuckeln führte jedoch zu starkem Kariesbefall und einer Klageflut. Im Milupa-Urteil verschärfte der BGH die Grundsätze der Produkthaftung erheblich.

Das Horrorhaus von Höxter
Strafrecht

Das Horrorhaus von Höxter

Im Jahr 2016 verstarb eine schwer misshandelte Frau aufgrund stumpfer Gewalteinwirkungen in einem Krankenhaus. Ins Visier der Ermittler gerieten schnell Wilfried W. und Angelika W., mit denen die Frau seit längerer Zeit gemeinsam in einem Haus in Höxter-Bosseborn lebte.

NPD-Funktionäre (Quelle: IMAGO / Kai Horstmann)
Öffentliches Recht

Die NPD-Verbotsverfahren

Zweimal wurde versucht, die rechtsextreme NPD zu verbieten. Zweimal blieben die entsprechenden Verbotsanträge erfolglos. Aber der Reihe nach: am 30. Januar 2001 stellte die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) einen Verbotsantrag nach Art. 21 Abs. 2 GG.

Reiten im Walde
Öffentliches Recht

Reiten im Walde

R war Vorsitzender einer Reitervereinigung in Aachen. Anfang des Jahres 1975 trat das Landschaftsgesetz NRW in Kraft. Danach war das Reiten im Walde grundsätzlich erlaubt. Als aber zwei Grundstückseigentümer das Reiten auf ihren Privatwegen im Wald verboten, ging R gerichtlich dagegen vor.

Kündigung im Urlaub
Zivilrecht

Kündigung im Urlaub

Der 61-jährige Kläger fand nach der Rückkehr aus seinem Urlaub zwei Kündigungsschreiben in seinem Briefkasten. Da er zwei separate Kündigungsschutzklagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhob, mussten die Arbeitsgerichte über deren Zulässigkeit entscheiden.

Der Bonifatius-Fall
Zivilrecht

Der Bonifatius-Fall

Pfarrer P wollte dem Bonifatius-Verein seine Wertpapiere im Wert von 71.020 Mark schenken. Er übergab die Papiere deshalb einem Boten. Anschließend setze er seine Schwester S als Alleinerbin ein. Nach seinem Tod verlangte S als “wahre” Eigentümerin die Herausgabe der Wertpapiere.