Der Edelmann-Fall
Zivilrecht

Der Edelmann-Fall

Der adelige Z versprach dem A die Übereignung eines Hausgrundstücks. Eine notarielle Beurkundung dieses Schenkungsversprechens lehnte Z jedoch mehrfach mit der Begründung ab, ein solch formaler Akt sei unnötig. Er sei “von Adel” und sein “Edelmannswort” sei genauso gut wie ein Vertrag.

NPD-Funktionäre (Quelle: IMAGO / Kai Horstmann)
Öffentliches Recht

Die NPD-Verbotsverfahren

Zweimal wurde versucht, die rechtsextreme NPD zu verbieten. Zweimal blieben die entsprechenden Verbotsanträge erfolglos. Aber der Reihe nach: am 30. Januar 2001 stellte die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) einen Verbotsantrag nach Art. 21 Abs. 2 GG.

Josephine Mutzenbacher
Öffentliches Recht

Josefine Mutzenbacher

Der Roman „Josefine Mutzenbacher“ beschreibt die sexuellen Erlebnisse aus der Kindheit einer Wiener Prostituierten. Aufgrund der detaillierten Schilderungen und dem kindlichen Alter der Protagonistin ist der Roman bis heute äußerst umstritten und war mehr als 50 Jahre in Deutschland indiziert.

Wolfgang Daschner, Jakob von Metzler (Quelle: Georgenhausen CC BY-SA 4.0, IMAGO / teutopress)
Strafrecht

Der Daschner-Prozess

Im September 2002 entführte der Jurastudent Magnus Gäfgen den 11-jährigen Bankierssohn Jakob von Metzler. Der stv. Polizeipräsident Wolfgang Daschner wies seinen Beamten E. an, Gäfgen Schmerzen anzudrohen, damit dieser das Versteck von Jakob verrät.

Die Pipeline-Entscheidung
Öffentliches Recht

Die Pipeline-Entscheidung

Die Klägerin beantragte im Jahr 1976 die Baugenehmigung für die Errichtung einer Lagerhalle. Weil dahinter eine Ölpipeline verlief, machte ihr das Bauamt zur Auflage, die Pipeline feuerbeständig zu ummanteln. Die Klägerin versuchte, die Auflage isoliert anzufechten.

Der Gemüseblatt-Fall
Zivilrecht

Der Gemüseblatt-Fall

Die 14-jährige Edith besuchte gemeinsam mit ihrer Mutter eine Supermarktfiliale. Dabei rutschte sie auf einem Gemüseblatt aus und stürzte zu Boden. Die Supermarktbetreiberin weigerte sich, ihr Schmerzensgeld i.H.v. 10.000 DM und Schadensersatz zu zahlen.