Wolfgang Daschner, Jakob von Metzler (Quelle: Georgenhausen CC BY-SA 4.0, IMAGO / teutopress)
Strafrecht

Der Daschner-Prozess

Im September 2002 entführte der Jurastudent Magnus Gäfgen den 11-jährigen Bankierssohn Jakob von Metzler. Der stv. Polizeipräsident Wolfgang Daschner wies seinen Beamten E. an, Gäfgen Schmerzen anzudrohen, damit dieser das Versteck von Jakob verrät.

Die Pipeline-Entscheidung
Öffentliches Recht

Die Pipeline-Entscheidung

Die Klägerin beantragte im Jahr 1976 die Baugenehmigung für die Errichtung einer Lagerhalle. Weil dahinter eine Ölpipeline verlief, machte ihr das Bauamt zur Auflage, die Pipeline feuerbeständig zu ummanteln. Die Klägerin versuchte, die Auflage isoliert anzufechten.

Der Gemüseblatt-Fall
Zivilrecht

Der Gemüseblatt-Fall

Die 14-jährige Edith besuchte gemeinsam mit ihrer Mutter eine Supermarktfiliale. Dabei rutschte sie auf einem Gemüseblatt aus und stürzte zu Boden. Die Supermarktbetreiberin weigerte sich, ihr Schmerzensgeld i.H.v. 10.000 DM und Schadensersatz zu zahlen.

Das Horrorhaus von Höxter
Strafrecht

Das Horrorhaus von Höxter

Im Jahr 2016 verstarb eine schwer misshandelte Frau aufgrund stumpfer Gewalteinwirkungen in einem Krankenhaus. Ins Visier der Ermittler gerieten schnell Wilfried W. und Angelika W., mit denen die Frau seit längerer Zeit gemeinsam in einem Haus in Höxter-Bosseborn lebte.

Josephine Mutzenbacher
Öffentliches Recht

Josefine Mutzenbacher

Der Roman „Josefine Mutzenbacher“ beschreibt die sexuellen Erlebnisse aus der Kindheit einer Wiener Prostituierten. Aufgrund der detaillierten Schilderungen und dem kindlichen Alter der Protagonistin ist der Roman bis heute äußerst umstritten und war mehr als 50 Jahre in Deutschland indiziert.

Barbara "Emmely" Emme (Quelle: IMAGO / CommonLens)
Zivilrecht

Der Fall Emmely

Barbara Emme („Emmely“) arbeitete seit mehr als 31 Jahren als Kassiererin. Im Jahr 2008 wurde sie von der Supermarktkette Kaiser‘s Tengelmann fristlos entlassen, weil sie zwei Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 EUR entwendet haben soll. Das BAG erklärte die Kündigung später für unwirksam.