Der Schriftsteller Klaus Mann schrieb in seinem Roman “Mephisto” über einen Schauspieler, der während der NS-Zeit mit den Machthabern paktierte, um seine Karriere zu fördern. Das Pikante: die Romanfigur entsprach in zahlreichen Einzelheiten dem existierenden Schauspieler Gustaf Gründgens.
Die für ihren Jähzorn bekannte Angeklagte A schlug der Geschädigten K eines Tages mit einem Hammer mehrfach auf den Kopf. Dabei geriet sie in einen Rauschzustand, ergriff ein Bergmannsbeil und tötete K schließlich mit insgesamt mehr als 30 Schlägen.
Anfang 2010 erschütterte die Festnahme des prominenten ARD-Wettermoderators Jörg Kachelmann die Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft Mannheim warf ihm vor, eine seiner damaligen Geliebten, die Radiomoderatorin Claudia D., mit einem Messer vergewaltigt zu haben.
Der adelige Z versprach dem A die Übereignung eines Hausgrundstücks. Eine notarielle Beurkundung dieses Schenkungsversprechens lehnte Z jedoch mehrfach mit der Begründung ab, ein solch formaler Akt sei unnötig. Er sei “von Adel” und sein “Edelmannswort” sei genauso gut wie ein Vertrag.
Im Jahr 1969 überfielen drei Männer ein Munitionsdepot der Bundeswehr und töteten dabei vier Soldaten. Das ZDF wollte später einen Fernsehfilm über den Fall ausstrahlen, aber ein Verurteilter sah sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt und zog gegen die Ausstrahlung bis vor das BVerfG.
Pfarrer P wollte dem Bonifatius-Verein seine Wertpapiere im Wert von 71.020 Mark schenken. Er übergab die Papiere deshalb einem Boten. Anschließend setze er seine Schwester S als Alleinerbin ein. Nach seinem Tod verlangte S als “wahre” Eigentümerin die Herausgabe der Wertpapiere.





