Die 14-jährige Edith besuchte gemeinsam mit ihrer Mutter eine Supermarktfiliale. Dabei rutschte sie auf einem Gemüseblatt aus und stürzte zu Boden. Die Supermarktbetreiberin weigerte sich, ihr Schmerzensgeld i.H.v. 10.000 DM und Schadensersatz zu zahlen.
R war Vorsitzender einer Reitervereinigung in Aachen. Anfang des Jahres 1975 trat das Landschaftsgesetz NRW in Kraft. Danach war das Reiten im Walde grundsätzlich erlaubt. Als aber zwei Grundstückseigentümer das Reiten auf ihren Privatwegen im Wald verboten, ging R gerichtlich dagegen vor.
Pfarrer P wollte dem Bonifatius-Verein seine Wertpapiere im Wert von 71.020 Mark schenken. Er übergab die Papiere deshalb einem Boten. Anschließend setze er seine Schwester S als Alleinerbin ein. Nach seinem Tod verlangte S als “wahre” Eigentümerin die Herausgabe der Wertpapiere.
Barbara, Peter und Michael lebten in einem „neurotischen“ Dreier-Beziehungsverhältnis, welches von Irrglauben und Mythen geprägt war. Mit der Zeit gelang es Peter und Barbara dem naiven Michael vorzugaukeln, dass ein „Katzenkönig“ existiere.



