Der Dieb D stahl dem Landwirt Theodor zwei Rinder („Jungbullen“) und verkaufte sie für 1701 DM an den gutgläubigen Wurstfabrikanten Wilhelm. Dieser ging davon aus, dass D rechtmäßiger Eigentümer sei.
Der Apotheker Karl-Heinz beantragte eine Betriebserlaubnis zur Eröffnung einer Apotheke im bayerischen Traunreut. Als ihm die Regierung von Oberbayern dies versagte, zog er vor das BVerfG.
Täterin T ging in der Absicht, einen Überfall zu verüben, in eine Drogerie. Als ihr die im Geschäft befindliche Verkäuferin O den Rücken zudrehte, holte T aus ihrer Handtasche einen Lippenpflegestift („Labello“).