Der Apotheker Karl-Heinz beantragte eine Betriebserlaubnis zur Eröffnung einer Apotheke im bayerischen Traunreut. Als ihm die Regierung von Oberbayern dies versagte, zog er vor das BVerfG.
Täterin T ging in der Absicht, einen Überfall zu verüben, in eine Drogerie. Als ihr die im Geschäft befindliche Verkäuferin O den Rücken zudrehte, holte T aus ihrer Handtasche einen Lippenpflegestift („Labello“).